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Informationen zum Familienrecht

Im Familienrecht sind wir tätig, wenn es um Scheidung, Unterhalt (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt), Zugewinnausgleich oder auch Sorgerecht geht.

In diesen Angelegenheiten lassen sich Streitigkeiten durch die Erstellung eines Ehevertrages schon zu Beginn einer Ehe vermeiden. Dabei kann mit einem Blick in die Zukunft gerichtet auf die individuellen Umstände und Bedürfnisse eingegangen werden.

Ein Ehevertrag muss nicht zu Beginn der Ehe geschlossen werden, sondern kann auch während der Ehe von den Partnern vereinbart werden. Es ist auch selbstverständlich möglich auf Wunsch der Parteien die vertraglichen Regelungen jederzeit anzupassen und abzuändern.

Anzumerken ist diesbezüglich, falls kein Ehevertrag vorhanden ist, dass auch eine einvernehmliche Scheidungsvereinbarung getroffen werden kann, und eine Scheidung nicht immer streitig erfolgen muss.

 

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