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Informationen zum Kapitalrecht (Kapitalmarkenrecht)

Viele Anleger, die ihr Geld in Fonds investiert haben, wissen nicht, dass bei der Geltendmachung von Schadenersatz nicht nur der Fond selbst bzw. die Fondgesellschaft haftet, sondern auch derAnlagevermittler.

So sind beispielsweise wie bei der Haftung von DCM Inc. oder DAI neben den Firmen möglicherweise auch die Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen.

Inhalte des Kapitalmarktrechts sind die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit sämtlicher Kapitalmärkte und der Anlegerschutz. Gerade im Bereich des Grauen Kapitalmarkts ist der Anleger zu schützen, da hier Gelder fern ab von den streng geregelten und unter Aufsicht stehenden Börsenmärkten in einem freien bzw. „grauen“ Markt fließen.

Nicht selten lassen sich hier unseriöse Praktiken und Produkte finden, welche unter Umständen nur das Ziel haben, dem Anleger das Geld aus der Tasche zu ziehen. Derzeit laufen z.B. diverse Ermittlungen gegen Herrn Hermann Drittenpreis, dem Initatior der Firma DCM. Inc. bzw. DAI wegen gewerbsmäßigen Betrug.

Die Gerichte haben die Rechte der Anleger, welche ihr Geld vor allem in den grauen Kapitalmarkt angelegt haben, in der letzten Zeit gestärkt.

So haben nun die Anleger oftmals nicht nur Schadensersatzansprüche gegenüber den Firmen und den Initiatoren der Kapitalanlagen, sondern auch gegenüber den Anlageberatern und den Anlagevermittlern.

Zur erfolgreichen Durchsetzung solcher Ansprüche empfiehlt es sich jedoch, einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen, denn für die Geltendmachung diverser Ansprüche sind oft vertiefte Kenntnisse in den verschiedensten Anlageformen als auch in den verschiedensten Rechtsbereichen erforderlich.


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