Informationen zum Versicherungsrecht
Zum Versicherungsrecht gehört das Recht rund um die Versicherung. Das typische Versicherungsrecht betrifft dabei die Inanspruchnahme der eigenen Versicherung im Versicherungsfall bzw. die Abwehr von Ansprüchen des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag.
So werden oftmals Leistungen aus dem Vertrag, wie beispielsweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ), privaten Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Kfz-Versicherung zu Unrecht verweigert. Sofern der Versicherer an geschädigte Dritte zahlen muss, wird oft versucht, den Schadenbetrag beim Versicherungsnehmer im Wege des sogenannten Regresses geltend zu machen.
Aber auch die Abwicklung von klassischen Haftpflichtschäden beim Verkehrsunfall werden gehören im weitesten Sinne zum Versicherungsrecht und werden von uns abgewickelt.
Viele kommen erst dann zum Anwalt, wenn die Versicherung die vertragliche Leistung abgelehnt oder den Vertrag gekündigt bzw. die Anfechtung des Vertrages erklärt hat.
Es empfiehlt sich also, bereits bei Eintritt des Schadenfalles unverzüglich eine anwaltliche Beratung einzuholen.
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